Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) rechtssicher umsetzen
bgm21® unterstützt Sie bei der Einführung und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Rahmen der gesetzlichen Pflicht jedes Arbeitgebers nach § 167.2 SGB IX
Seit Mai 2004 sind alle Arbeitgeber, unabhängig von der Beschäftigtenanzahl, gesetzlich verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) einzuführen.
Anspruch auf ein BEM haben alle Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Die Annahme durch den Arbeitnehmer ist freiwillig.
Ziel des BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten wiederherzustellen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Wirtschaftliche Vorteile des BEM für Ihr Unternehmen
Ein funktionierendes BEM kann langfristig Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mindern und damit Betriebskosten, die durch Krankheiten verursacht werden, deutlich senken.
Darüber hinaus trägt ein gutes BEM auch dazu bei, dass Beschäftigte sich wertgeschätzt fühlen und sich stärker mit dem Arbeitgeber identifizieren. So steigt die Bereitschaft, sich für die Interessen des Arbeitgebers zu engagieren.
Zudem können sich Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels bei der Personalsuche gegenüber den Konkurrenzunternehmen besser positionieren. Zudem sind älter werdende Belegschaften, eine steigende Lebensarbeitszeit sowie die Zunahme psychischer und chronischer Erkrankungen weitere wichtige Gründe für die Einführung eines BEM.
Das BEM ist besonders wichtig, wenn
- Ihre Mitarbeiter immer älter werden und gesundheitsbedingt länger ausfallen,
- Sie bereits überdurchschnittlich hohe Krankenstände haben,
- es immer schwieriger wird, gute Mitarbeiter zu finden.
Nutzen des BEM für Unternehmen und Beschäftigte
Arbeitsunfähigkeit kann überwunden werden
Arbeitskraft kann erhalten werden
Erneuter Arbeitsunfähigkeit wird vorgebeugt
Fehlzeiten werden verringert
Erhöhung von Leistungsbereitschaft und -Fähigkeit
Arbeitsabläufe und Strukturen können optimiert werden
Ausfallzeiten können reduziert werden
Fachwissen der Beschäftigten bleibt dem Unternehmen erhalten
Lohnfortzahlungskosten sinken durch Vermeidung von Fehlzeiten
Personalausgaben für Vertretungen oder für die Einstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter werden vermieden
Imagegewinn für Ihr Unternehmen durch Erhalt des Arbeitsplatzes
Positiver Einfluss auf die Unternehmenskultur und den Zusammenhalt in der Belegschaft
Rechtssicheres Handeln
bgm21® unterstützt bei allen Prozessen im BEM und bei der Umsetzung der Fallbetreuung. Wir begleiten erkrankte Mitarbeiter auf dem Weg der Genesung.
Sie möchten das volle Potential eines effektiven BEM-Prozesses ausschöpfen?
Erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können.
Sie möchten Ihre Mitarbeiter:innen über das BEM in Ihrem Unternehmen informieren? Sie möchten hierzu ein kurzes Erklärvideo nutzen, welches Sie auch im Intranet bereit stellen können?
bgm21 unterstützt Sie mit einem ca. 4-minütigem Kurzvideo, welches über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Durchführung sowie die Beteiligten aufklärt. Das Video können Sie beispielsweise im Intranet Ihres Unternehmens einbinden oder für Gesundheitstage im Betrieb nutzen. Bei Interesse stellen wir Ihnen das Video gerne vor.
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Zum Nachlesen
Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Absatz 2 im Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Empfehlung
BEM wird durch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ergänzt. Dies ist gerade bei der demografischen Entwicklung, alternden Belegschaften und einem Fachkräftemangel ein wichtiges Handlungsfeld einer vorausschauenden und demografiefesten Personalpolitik.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf, jeweils aufgeschlüsselt nach den zugrunde liegenden Erkrankungen.
Als Unterstützerin der Initiative DEMOGRAFIE AKTIV bietet bgm21® ein "Demografie" -Paket an, mit dem ein gesundes Altern sowie ein gesundes Berufsleben gewährleistet wird.