Gesundheitschancen und -risiken ermitteln und bewerten mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Stellen Sie sich einmal vor, Sie sitzen am Schreibtisch, haben diverse Deadlines einzuhalten und das Telefon klingelt alle paar Minuten. Gleichzeitig erhalten Sie von Outlook Benachrichtigungen zu neu eingetroffenen E-Mails und in Ihrem Büro unterhalten sich Mitarbeiter. Mit Unbehagen spüren Sie bereits leichte Kopfschmerzen und Ihr Herz schlägt schneller. In diesen Momenten der Anspannung und Unruhe erleben Sie Stress.
Dieses Beispiel zeigt, wie sehr das Arbeitsumfeld und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen das psychische Wohlbefinden beeinflussen. Trotzdem ist das Thema Psyche oftmals leider noch ein Tabuthema und viele Unternehmen verpassen die Chance, psychische Belastungen durch eine "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" (GB Psyche) frühzeitig zu ermitteln. Dabei geht es nicht um die Psyche des Einzelnen, sondern um belastende Faktoren. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen gut zu gestalten, eine Präventionskultur zu etablieren und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern.
Veränderte Arbeitsbedingungen kommen also nicht nur der Gesundheit zugute, sondern auch der Motivation und Bindung an das Unternehmen. Das wirkt sich direkt auf den Erfolg Ihres Unternehmens aus.
Für das psychische Wohlbefinden ist der Austausch mit den Mitarbeitern über mögliche Belastungen und deren mögliche Minderungen oder Vermeidungen wichtig. Das fördert die psychische Gesundheit und stärkt die Psyche. Ohne eine solche Unterstützung ist mit einer höheren Fluktuationsquote sowie Qualitäts- und Produktivitätsleistungen zu rechnen.
So wird die Pflicht zum Nutzen für alle
Im Oktober 2013 weitete der Gesetzgeber das Arbeitsschutzkonzept auch auf die Gefährdung durch arbeitsbedingte psychische Belastungen aus. Alle Arbeitgeber sind demzufolge verpflichtet, auch diese zu ermitteln und zu beurteilen und daraus entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht, denn sie löst einen Verbesserungsprozess aus und fördert eine Präventionskultur sowie die Gesundheitskompetenz. Zudem sind Sie mit diesem Instrument immer am "Puls" Ihrer Mitarbeiter und können zeitnah auf Belastungen reagieren.
Unser Angebot für Sie:
bgm21® führt mit Ihnen gemeinsam eine solche Gefährdungsbeurteilung durch, begleitet diesen Prozess, leitet Maßnahmen ab und etabliert diese in die Struktur Ihres Unternehmens.
Erfolgsfaktor Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Warum es sich für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter lohnt:
proaktive Senkung der psychischen Belastungen
verringerte Fehlzeiten aufgrund psychischer Störungen, Kosteneinsparung, positiver Return on Investment (ROI)
Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit und gesteigertes Wohlbefinden
bessere Kommunikation und Feedbackkultur
mehr Wertschätzung und Wir-Gefühl
Vermeidung von Ressourcenverschwendung
Identifizierung von Verbesserungspotenzial
Steigerung der Innovationstätigkeit
Partizipation der Mitarbeiter: Betroffene werden zu Beteiligten
ermöglicht ein bedarfsorientiertes Ableiten und die Umsetzung von Maßnahmen
Ausgangsbasis für Erhebung von Kennzahlen
Warum ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Pflicht?
In den letzten Jahren ist die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft weiter voran geschritten. Das bietet neue Chancen, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der Unternehmen zu erhöhen und das Wachstum zu steigern.
Die Effizienz ist in der Arbeitswelt 4.0 von hoher Bedeutung. Im Vergleich zu vorhergehenden Jahrzehnten, sind heute Künstliche Intelligenz (KI) und Rationalität treibende Kräfte für wirtschaftlichen Erfolg.
Leistungsdruck und Arbeitsverdichtung, permanente Veränderungen, große Informationsmengen und zunehmender Zeitdruck sind nur einige der Faktoren, die Beschäftigte überfordern. Fehlt es zudem an kooperativer Unterstützung und eigenen Handlungsspielräumen, steigt das Risiko für gesundheitliche Beschwerden stark an und Fehlzeiten nehmen zu.
Mit diesen neuen und sich ständig verändernden Arbeitsbedingungen ändern sich auch die Belastungen, die sich zunehmend auf die Gefühle, die Wahrnehmung und das Empfinden auswirken, also die Psyche betreffen. Emotionen, Empathie sowie Fairness, Integrität der Glaubwürdigkeit und die Sinnhaftigkeit des eigenen Tuns sind im Arbeits- und Privatleben immer bedeutsamer.
Daher ist es bereits seit 2013 in Deutschland gesetzliche Pflicht jedes Arbeitgebers die psychischen Belastungen mit in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. § 4 Nr. 1 sieht vor: „Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für (…) die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird"
Diese Pflicht ist auch eine Chance, die Risiken in Ihrem Unternehmen zu minimieren. Dabei werden zunächst die Gefährdungen der Gesundheit identifiziert. Daraus werden Maßnahmen abgeleitet, im betrieblichen Alltag umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit und Nachhaltigkeit geprüft und ggf. angepasst.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine sehr gute Basis für ein nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement. Sie hilft Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen und überprüfen zu können.
Wird die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht durchgeführt,
können Arbeitnehmer bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen ggf. Schadensersatz geltend machen und
der Arbeitgeber kann ggf. von der gesetzlichen Unfallversicherung in Regress genommen werden.
Zudem können Nachlässigkeiten bei Arbeitsgerichtsprozessen zu erheblichen Nachteilen für den Arbeitgeber führen.
Vorgehen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gibt es verschiedene Möglichkeiten.
bgm21® setzt für die Datenerhebung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen einen praxiserprobten Fragebogen zur Mitarbeiterbefragung ein. Die anonyme Teilnahme an der Befragung kann online oder schriftlich auf Papier erfolgen.
bgm21 begleitet Ihr Unternehmen durch den gesamten Prozess
Festlegen der Tätigkeiten und Bereiche
Ermitteln der psychischen Belastungen
Beurteilen der psychischen Belastungen
Entwickeln und Umsetzen von Maßnahmen
Wirksamkeitskontrolle
Aktualisieren und fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Dokumentation
Bei der Umsetzung orientieren wir uns an den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Diese ist von Bund, Länder und Unfallversicherungsträgern unter Mitwirkung der Sozialpartner festgelegt worden.
Weitere Informationen finden Sie
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- in einem Bericht der baua: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - Wissenschaftliche Standortbestimmung (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).
- in den Publikationen zum Thema Psyche, herausgegeben von der Initiative Neue Qualität der Arbeit
Psychische Gesundheit ansprechen:
- Gesprächsleitfaden „Lass uns reden!“ - eine Anleitung für Gespräche über die psychische Gesundheit
- Aktionswoche Seelische Gesundheit
Wo gibt es Gefährdungen und Verbesserungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen? Wie wollen Sie in Zukunft damit arbeiten?
Finden Sie es heraus und etablieren Sie jetzt eine Präventionskultur.